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Generalinspektion – Überprüfung von Fettabscheidern und Leichtflüssigkeitsabscheidern
Ist Ihr Abscheider noch funktionsfähig?
Wann wurde Ihre Abscheideranlage das letzte mal überprüft?
Haben Sie alle Entsorgungen in einem Betriebstagebuch nachgewiesen?
Achtung: Sie sind als Betreiber der Entwässerungsanlage in der Nachweispflicht für Ihre Abscheideranlage.
Der Gesetzgeber fordert gemäß DIN 1999-100 (Leichtflüssigkeiten) und DIN 4040-100 / DIN EN 1825-2 (Fettabscheider):
regelmäßige Überprüfung der Abscheideranlage und deren Bauteilen durch einen Sachkundigen und
spätestens alle 5 Jahre Generalinspektion der Abscheideranlage durch einen Fachkundigen und Erstellung eines Generalinspektion-Prüfprotokolles
führen eines Betriebstagebuches mit den Nachweisen der Entsorgung und Dokumentation der Prüfungen durch eine Fachfirma
RRS übernimmt die Erstellung eines Betriebstagebuches (sofern nicht schon vorhanden).
RRS führt für Sie gerne sowohl die Sachkundeprüfung, als auch die Generalinspektion durch, inklusive der Zusammenstellung aller hierfür notwendigen Unterlagen.